Demonstrationsvorhaben zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe


Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördert Demonstrationsanlagen und Verfahren zur umweltverträglichen und nachhaltigen energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder land- und forstwirtschaftlicher Biomasse.
Ziel ist es, die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe und Biomassen aus der Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen, einen Beitrag zur Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen zu leisten sowie Beschäftigung und Wertschöpfung in Land- und Forstwirtschaft zu sichern.


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.


Die Höhe der Förderung beträgt für

- Investitionsbeihilfen in der Regel bis zu 40% (Regelfördersatz) der förderfähigen Investitionsmehrkosten, die sich aus einem Vergleich mit einer mit herkömmlichen Energieträgern betriebenen Anlage gleicher Kapazität ergeben.
Ausnahmsweise können bis zu 100% der förderfähigen Investitionsmehrkosten gewährt werden, sofern dies zur Realisierung des jeweiligen Vorhabens unerlässlich ist.
Diese Anlagen dürfen keinerlei sonstige Förderung erhalten.
- Betriebsbeihilfen in Höhe von 50% der Mehrkosten pro Energieeinheit (MWh).
Betriebsbeihilfen werden linear über 5 Jahre in Form eines festen Betrages gewährt.


* nachwachsende Rohstoffe *